Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.
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Restwert |
Aktualisiert am: 29.07.14 RestwertEinen Restwert ermittelt der unabhängige Kfz Sachverständige unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und der regionalen Marktgegebenheiten. Zu der Abgrenzung des Restwertes hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 04.06.1993 eindeutig entschieden, dass der Unfallgeschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 BGB die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs grundsätzlich zu dem Preis vornehmen darf, den ein von ihm eingeschalteter unabhängigen Kfz Sachverständigen als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat. Auf höhere Restwertpreise spezieller Restwertaufkäufer muss der Geschädigte sich in aller Regel nicht von der Versicherung verweisen lassen. Es sei denn er möchte das Fahrzeug tatsächlich loswerden. |