Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.
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Kaskoschaden |
Aktualisiert am: 09.04.14 KaskoschadenBei einem Kaskoschaden Fall hat der Versicherungsnehmer, bei einem selbst verschuldeten Unfall, gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich immer nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). AGB. Es gibt im Haftpflichtschadenbereich die Möglichkeit Gutachten kostenlos erstellen zu lassen. |
Kfz-Sachverstaendiger-Kfz-Gutachter |
Aktualisiert am: 24.07.14 Kfz Sachverständiger oder GutachterEin freier Kfz Sachverständiger ist eine unabhängige, unparteiische sowie vertrauenswürdige Person. Ein freier Kfz Sachverständiger ist eine Person mit entsprechenden persönlichen und fachlichen Voraussetzungen sowie mit Fachkenntnis und Sachkunde sowie Berufserfahrung können als Sachverständige tätig werden, die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. |
Kostenvoranschlag / Reparaturkostenvoranschlag |
Aktualisiert am: 09.04.14 KostenvoranschlagEin Kfz Unfall Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vor- Schadenkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Reparaturkostenangebot vergleichbar ist. Ein Reparaturkostenvoranschlag dient einem Kunden dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ihn ein bestimmter Kfz Reparaturauftrag kosten würde. Es gibt Möglichkeiten einen Kostenvoranschlag für sein unfallbeschädigtes Fahrzeug erstellen zu lassen. Hierfür bieten wir einen preisgünstigen Service an. Kostenvoranschlag selbst online erstellen |
Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. |
Aktualisiert am: 05.03.13 Die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS) ist eine Kfz Überwachungsorganisation mit Tätigkeit in Kfz Gutachter Gewerbe Deutschlandweit.Dienstleistungen der KÜS: - Hauptuntersuchungen (HU) inklusive Teiluntersuchung Abgas - Änderungsabnahmen (nachträgliche Anbauten, Tuning , Styling) - Sicherheitsprüfungen (SP) - Einstufungen von Fahrzeugen als Oldtimer und Klassiker - Untersuchungen nach der FZV ( Untersuchung nach §17 StVZO/§5 FZV, Mängelkarte nach Problemen im Alltag) - Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und - Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) - Prüfungen von Fahrzeugen, die für den Transport gefährlicher Güter dienen (GGVS, ADR) - Untersuchungen nach §41 BOKraft (Taxi, Mietwagen, KOM) - Gassystemeinbauprüfung (GSP) und Wiederkehrende Gasprüfung (GWP) für gasbetriebene Kraftfahrzeuge - Überprüfung von Flüssiggasanlagen in privat und auch in gewerblich genutzten Fahrzeugen (z. B. Kochstellen in Campingfahrzeugen) |