Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.
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Grobe Fahrlässigkeit |
Aktualisiert am: 08.01.13 Der Begriff der „Groben Fahrlässigkeit“ ist in den Versicherungsbedingungen (AKB) der meisten Versicherungen als Ausschlussgrund angegeben.Der Auto Versicherer kann insbesondere bei grober Verletzung der im Straßenverkehr, möglicherweise durch einen Verkehrsunfall der durch Trunkenheit am Steuer verursacht wurde, erforderlichen Sorgfaltspflicht seine Leistungen in der Fahrzeugversicherung verweigern. |
Gutachtenkosten |
Aktualisiert am: 03.03.14 Nach einem unverschuldeten Autounfall, bei dem ein Fahrzeug beschädigt worden ist, hat der Geschädigte das Recht, zumindest beim Überschreiten der Bagatellschadengrenze einen geeigneten Kfz Sachverständigen mit der Schadenermittlung zu beauftragen. Die dafür entstehenden Gutachterkosten werden als Teil des Fahrzeugschadens gesehen und sind somit vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen. Unterhalb der Bagatellgrenze erstellen wir kostenlose Kostenvoranschläge. Sprechen Sie uns zum Thema Gutachter Kosten an! |