Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.
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Fachanwalt / Verkehrsrecht - Fachanwalt |
Aktualisiert am: 17.03.14 Ein auf einen bestimmten Themenbereich spezialisierter Rechtsanwalt, der seine Spezialisierung durch Prüfungen nach umfangreichen Lehrgängen nachgewiesen hat und durch mindestens zehn Stunden nachzuweisender Fortbildung pro Jahr aufrechterhält. |
Fahrlässigkeit und Obliegenheit |
Aktualisiert am: 25.04.16 Fahrlässigkeit und Obliegenheit bezieht sich auf die Schadenentstehung und meint „aus Versehen“, also ohne Absicht. Kritisch wird es aber, wenn dem Verursacher des Schadens grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Dann ist der Schaden zwar noch immer ohne Absicht entstanden. Jedoch ist das Fehlverhalten objektiv gefährlich und subjektiv unentschuldbar im Sinne von „So etwas darf nicht passieren“. Einfache Fahrlässigkeit kann hingegen mit der Faustformel „Das kann doch jedem mal passieren“ umschrieben werden. © IWW-Institut |
Fahrzeughalter |
Aktualisiert am: 17.03.14 Weit verbreitet, aber falsch ist die Ansicht, der Halter eines Kraftfahrzeugs sei derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. © IWW-Institut |
Fiktive Schadenabrechnung |
Aktualisiert am: 09.01.13 Unter fiktiver Schadens Abrechnung nach einem Autounfall versteht man die Geltendmachung eines Schadens auf der Basis des durch den Kfz Sachverständigen erstellten Kfz Gutachtens, ohne dass tatsächlich Reparaturrechnungen über die Schadensbeseitigung oder die Ersatzteilbeschaffung vorgelegt werden.Siehe auch: Mehrwertsteuer (fiktive Schaden Abrechnung) |