Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Ausfallkosten

Aktualisiert am: 14.01.13

Ausfallkosten sind Kosten für den entgangenen Gewinn oder zum Beispiel durch Ausfall eines Arbeitnehmers. Die Ausfallkosten sind immer, zum Beispiel durch den eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer, ersatzpflichtig. Die Ausfallkosten müssen aber im Einzelfall nachgewiesen werden. Zeitverlust oder entgangener Urlaub ist üblicherweise nicht im Rahmen der Ausfallkosten ersatzpflichtig.
 

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