Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.
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Betriebsgefahr |
Aktualisiert am: 09.04.14 BetriebsgefahrGemäßdes § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz) haften Autofahrer und Fahrzeughalter eines Kraftfahrzeuges für Gefahren, die sich aus dessen Nutzung ergeben, auch ohne eigenes Verschulden. Es wird begründet damit, dass ein Kraftfahrzeug (Kfz) eine gefährliche Sache ist, die in Verkehr gebracht wird und auch ohne Verschulden des Autofahrers Schäden verursachen kann. Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich jeder Fahrzeugbesitzer für Unfallschäden durch den Betrieb seines Fahrzeuges haften muss. |