Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Bagatellschaden

Aktualisiert am: 09.04.14

Bagatellschaden


Als Bagatellschaden bezeichnet man einen Unfallschaden mit Instandsetzungskosten von unter 750,00 EUR, von einigen Amtsgerichten sogar erst ab 1000€. In diesen Fällen kann die gegnerische eintrittspflichtige Kfz Versicherung wegen der sogenannten "Schadenminderungspflicht" (Wirtschaftlichkeitsgebot aus 249 § BGB) eine Erstattung der Kosten für das Kfz Schaden Gutachten ablehnen. Bei Bagatellschäden reicht ein Kfz Kostenvoranschlag einer Kfz Werkstatt, besser wäre natürlich ein Kurzgutachten eines Kfz Sachverständigen Gutachten Erstellung in Berlin.


 

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