Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.
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Unfallgutachter |
Aktualisiert am: 22.03.16 Kfz Unfallgutachter werden und seinEin Kfz Unfallgutachter ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik. Im Speziellen wird der Ausdruck Kfz Sachverständiger für Kfz Gutachter oder Berater gebraucht. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess. Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch die zahlungspflichtige Versicherung. Es gibt 4 Arten von kfz Unfallgutachter / GutachterDie Bezeichnung Unfallgutachter / Gutachter ist rechtlich nicht geschützt. Grundsätzlich steht es somit jedem offen, sich so zu bezeichnen. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Arten des Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachters: - Freier Unfallgutachter: dieser ernennt sich selbst zum Sachverständigen - EU-Zertifizierter Sachverständiger/ Unfallgutachter - Staatlich anerkannter Sachverständiger/ Unfallgutachter - Verbandsanerkannter sachverständiger/ Unfallgutachter freier und Verbandsanerkannter KFZ-Unfallgutachter - CARCHECKDas Kfz Unfallgutachterbüro, vertreten durch Tilo Neumann ist ein freies Sachverständigenbüro welches durch den Verband freier Kfz Unfallgutachter anerkannt ist. Welcher Sachverständiger / Gutachter für Ihren konkreten Fall geeignet ist, kommt unter anderem auf dessen Erfahrungswert und Vorbildung an. Im Fall eines unverschuldeten Verkehrsunfalles ist es absolut wichtig, einen freien Sachverständigen Unfallgutachter zu beauftragen. Wir legen Ihnen nahe, keinen Gutachter von der Kfz Versicherung das Unfallauto besichtigen zu lassen. Diese Unfallgutachter sind nicht frei in Ihren Entscheidungen, denn sie arbeiten FÜR die Versicherung die den Schaden bezahlen soll.
Richtlinien für Verbandsgeprüfte UnfallgutachterIm Kfz Unfallgutachter Verbänden, dem Verband für Gutachter und Sachverständiger, kann jede natürliche Person, die als Sachverständiger oder Unfallgutachter arbeitet und die erforderliche Fachkenntnis nachweist, Mitglied werden. Warum kann eine eine Mitgliedschaft um Verband für Kfz Unfallgutachter sinnvoll ist? Weil sie nicht nur als Reputation gegenüber neuen Auftraggebern dient, sondern allgemein das Arbeiten vor Ort erleichtert. Der Bewerber muss bei seinem Antrag auf Mitgliedschaft im folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung als: Meister aus dem KFZ- / KFZ-Nebengewerbe Techniker aus dem KFZ- / KFZ-Nebengewerbe Dipl.-Ing. KFZ- / KFZ-Nebengewerbe 2. Vorlage des aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses 3. Nachweis der erlernten Kenntnisse mittels Zertifikate aus dem Bereich KFZ- / KFZ-Nebengewerbe 4. Nachweis der bisherigen Tätigkeiten im KFZ-Bereich 5. Ggf. Nachweis weiterer Qualifikationen aus dem KFZ-Bereich 6. Bei juristischen Personen (GmbH etc.) müssen die obigen Voraussetzungen für mindestens einen gesetzlichen Vertreter (Gesellschafter/Geschäftsführer) erfüllt sein. Nur Verbandsmitglieder sind zeichnungsberechtigt
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