Aktualisiert am: 07.04.14
Werkstattbindung Kasko Versicherung
- Bei den neuen (2014) Kaskobedingungen der HUK-Coburg können Versicherte die vertragliche Leistung komplett verlieren, wenn sie sich nicht an die vereinbarte Werkstattbindung halten.
In den bisherigen Versicheurngs - Verträgen war vorgesehen, dass bei Nichtbeachtung des Werkstattnetzes der HUK Coburg Versicherung ein Reparaturkostenabzug in Höhe von 15 % möglich war. Mit den neuen Autoversicherungsbedingungen sind Kürzungen von 100% möglich. Es wird sich herausstellen müssen, ob diese Bedingungen einer Kontrolle nach § 307 BGB standhalten. Allein die Möglichkeit der Kürzung auf Null beinhaltet nach meinem Dafürhalten eine unzulässige Verbraucherbenachteiligung. Ob sich dem jedoch die Gerichte anschließen bleibt abzuwarten. Die Änderung der Bedingungen stellt einen Frontalangriff auf markengebundene Kfz Fachwerkstätten, Leasinggesellschaften und finanzierende Banken dar. Denn sowohl in Leasing als auch in Finanzierungsbedingungen wurde und wird verlangt, dass eine Reparatur nur durch den entsprechenden, vom Hersteller autorisierten Fachbetrieb erfolgen darf. Der Kunde gelangt damit in die Zwickmühle, ob und welche Bedingungen er im Schadenfall zu erfüllen hat. Da nunmehr die HUK Coburg Versicherung mit der Reduzierung der Kaskoleistung von 100% droht, wird der Unfallgeschädigte zum Vertragsbruch gegenüber der Leasinggesellschaft und der finanzierenden Bank genötigt. Es wird abzuwarten sein, ob auch die Mitbewerber der HUK Coburg Versicherung zu solch drastischen Maßnahmen zurückgreifen werden.
Aktuell und ab 2014 hat die HUK Coburg ihre Versicherungsbedingungen im Kasko – SELEKT-Fall wie folgt geändert:
A. 2.6.3 Was leisten wir bei Kasko SELECT (Kaskoversicherung mit Werkstattbindung)? Haben Sie mit uns Kasko SELECT vereinbart, gelten hierfür die Bestimmungen der Kasko, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes vereinbart ist: Sie überlassen uns die Auswahl der Werkstatt im Reparaturfalle a. Sie informieren uns im Reparaturfall, wir wählen die Werkstatt aus unserem Werkstatt Netz aus, in der das Fahrzeug repariert wird, erteilen ihr den Reparaturauftrag und tragen die Kosten der Fahrzeugreparatur.
Transport des Fahrzeugs b. Ein nicht fahrfähiges oder nicht verkehrssicheres Fahrzeug lassen wir auf unsere Kostennote vom Schadenort in die von uns ausgewählte Werkstatt transportieren. Ein fahrfähiges und verkehrssicheres Fahrzeug lassen wir nur dann auf unsere Kosten von ihrem Wohnsitz in die von uns ausgewählte Werkstatt transportieren, falls die Entfernung zwischen Wohnsitz und Werkstatt mehr als 15 km beträgt. Den Transport des Fahrzeugs nach der Reparatur von der Werkstatt zu ihrem Wohnsitz übernehmen wir nur, falls die Entfernung zwischen Werkstatt und Wohnsitz mehr als 15 km beträgt.
5 Jahre Garantie auf Reparatur c. Wir leisten 5 Jahre Garantie auf die Fahrzeugreparatur. Sie überlassen uns die Reparatur nicht d. Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns auf oder lassen Sie uns die Werkstatt nicht auswählen, sondern lassen das Fahrzeug in einer anderen, von uns nicht bestimmten Werkstatt reparieren, sind wir – je nach dem Grad ihres Verschuldens – berechtigt, unsere Leistung (ohne Transportkosten) ganz oder teilweise zu kürzen, vgl. E.7.1 und E.7.2
Sie lassen nicht reparieren e. Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, leisten wir so, als ob die Reparatur des Fahrzeugs durch die ihrem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus unserem Werkstatt Netz erfolgt wäre.
Nur Schadenfälle in Deutschland f. die Bestimmungen zu Kasko SELEKT gelten nur für Schadenfälle in Deutschland, bei denen das Fahrzeug oder mitversicherte Teile beschädigt werden oder mitversicherte Teile zerstört werden oder Abhandenkommen. Hinweis: Eine vereinbarte Selbstbeteiligung nach A.2.6.9 wird berücksichtigt. E.7 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung E.7.1. Verletzen sie vorsätzlich eine ihrer in E. 1 bis E. 2. geregelten Pflichten, haben sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen sie eine ihrer Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. E.7.2. Abweichend von E.7.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn sie die Pflicht arglistig verletzen.
Urheber: Rechtsanwälte Korte, Reckels www.unfallschaden.tv Siehe auch: Kaskoschaden
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