Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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Siehe auch:

  Kaskoschaden
 

Aktualisiert am: 09.04.14

Kaskoschaden


Bei einem Kaskoschaden Fall hat der Versicherungsnehmer, bei einem selbst verschuldeten Unfall, gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich immer nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). AGB. Es gibt im Haftpflichtschadenbereich die Möglichkeit Gutachten kostenlos erstellen zu lassen.

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