Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.
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Siehe auch:
Haftungsquote / Quote | |
Aktualisiert am: 09.04.14
HaftungsquoteWenn ein Verkehrsunfall nicht durch alleinige Schuld eines Unfallbeteiligten verursacht wurde, so kommt es zu einer Aufteilung der Haftung. Eine Haftungsquote von 25 % für den Unfallbeteiligten B bedeutet, dass der Unfallbeteiligte A 75 % des bei B entstandenen Schadens auszugleichen hat, A erhält dagegen 25 % des entstandenen Schadens von B. Siehe auch: Mithaftung |
Mithaftung | |
Aktualisiert am: 09.04.14
MithaftungIst der Unfallschadenhergang bezüglich der Schuldfrage nicht eindeutig geklärt, so kommt es zur Mithaftung beider oder mehrerer Unfallschadenverursacher. In diesem Fall wird der Schadenersatz entsprechend der Haftungsquote , zum Beispiel im Verhältnis 50:50, aufgeteilt. |