Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

0-9 |  A  |  B  |  C  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  | J |  K  | L |  M  |  N  |  O  |  P  |  Q  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  | X | Y |  Z  | *'/# | Alle

Siehe auch:

  Fiktive Schadenabrechnung
 

Aktualisiert am: 09.01.13

Unter fiktiver Schadens Abrechnung nach einem Autounfall versteht man die Geltendmachung eines Schadens auf der Basis des durch den Kfz Sachverständigen erstellten Kfz Gutachtens, ohne dass tatsächlich Reparaturrechnungen über die Schadensbeseitigung oder die Ersatzteilbeschaffung vorgelegt werden.

Siehe auch: Mehrwertsteuer (fiktive Schaden Abrechnung)

kostenlose Beratung

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach!

Durchsuchen Sie unser Lexikon!

Wir sind für Sie rund um die Uhr, 7 Tage in der Woche erreichbar.

030 65798710