Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Quote / Teilschuld / Regulierungsquote

Aktualisiert am: 09.04.14

Teilschuld


Bei Autounfällen kommt es schnell dazu, dass nach in Augenscheinnahme aller Umstände die Autounfall Beteiligten jeweils einen Teil (zB. 50% ) des Schadens zu tragen haben. Wenn die Haftung bei zwei Unfallbeteiligten gleich groß ist, haftet jeder Unfallbeteiligte für die Hälfte des Unfallschadens des anderen, also mit einem Anteil von 50%. Die Haftungsverteilung kann dann mit der Haftungsquote 50/50 festgesetzt werden. Wenn also beim Zusammenstoß von 2 Autos jemand einen Schaden in Höhe von 2.000 EUR erlitten hat und mit einer Verursachungsquote von 50 % am Unfallschaden beteiligt war, so erhält er nur die 1/2 seines Schadens, also 1000 EUR von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt. Eine Quotelung kann z.B. auf Grund eines Mitverschuldens (Teilschuld) des Geschädigten erforderlich sein.

Siehe auch: Haftungsquote / Quote

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