Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.
0-9 | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | *'/# | Alle
Quote / Teilschuld / Regulierungsquote |
Aktualisiert am: 09.04.14 TeilschuldBei Autounfällen kommt es schnell dazu, dass nach in Augenscheinnahme aller Umstände die Autounfall Beteiligten jeweils einen Teil (zB. 50% ) des Schadens zu tragen haben. Wenn die Haftung bei zwei Unfallbeteiligten gleich groß ist, haftet jeder Unfallbeteiligte für die Hälfte des Unfallschadens des anderen, also mit einem Anteil von 50%. Die Haftungsverteilung kann dann mit der Haftungsquote 50/50 festgesetzt werden. Wenn also beim Zusammenstoß von 2 Autos jemand einen Schaden in Höhe von 2.000 EUR erlitten hat und mit einer Verursachungsquote von 50 % am Unfallschaden beteiligt war, so erhält er nur die 1/2 seines Schadens, also 1000 EUR von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt. Eine Quotelung kann z.B. auf Grund eines Mitverschuldens (Teilschuld) des Geschädigten erforderlich sein. Siehe auch: Haftungsquote / Quote |