Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Zulassungskosten bei Totalschaden

Aktualisiert am: 09.04.14

Zulassungskosten Abmeldekosten Ummeldekosten


Bei einem Totalschaden werden die Kosten für die Stillegung des Unfallfahrzeuges und Zulassung des Ersatzfahrzeuges inkl. der neuen Kfz Kennzeichen von der Versicherung ersetzt. Die Kosten (auch Ummeldekosten genannt) werden oft mit einem Pauschalbetrag berechnet, wobei von den Gerichten sehr unterschiedliche Beträge zugesprochen werden.

Siehe auch: Totalschaden (wirtschaftlich oder/und technisch)

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