Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.
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Rückrufaktion / Rückrufrecht |
Aktualisiert am: 28.03.14 Als Rückrufaktionen sind Maßnahmen von Autoherstellern und Autohändler, zur Vermeidung von Personen- oder Sachschäden durch fehlerhafte Bauteile an Fahrzeugen. Rückrufrecht: Seit 1997 gilt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Es birgt das allgemeine Ziel, den Verbraucher vor unsicheren Produkten (Fahrzeugen) zu schützen. Ein Fahrzeughersteller kann verpflichtet werden, eine Rückrufaktion zu deren Kosten durchzuführen. Wir empfehlen der Aufforderung Ihrer Werkstatt unbedingt nachzukommen und das Fahrzeug in Ihre Werkstatt zu verbringen. Ob Ihr Fahrzeug von einer Rückrufaktion betroffen ist können Sie gerne mit uns besprechen. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular! Tragen Sie zusätzlich das Baujahr und die 17 stellige Fahrgestellnummer mit ein. Kurzfristig erhalten Sie von einen Kfz Sachverständigen dazu eine Rückmeldung. |