Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    § 632 Abs. 3 BGB | Kostenvoranschlag kostenlos

Aktualisiert am: 09.04.14

§ 632 Abs. 3 BGB | Kostenvoranschlag kostenlos


Ein Kostenvoranschlag ist nur nach Kostenvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kostenlos.
Der Kostenvoranschlag ist „im Zweifel“ kostenlos (§ 632 Abs. 3 BGB). Das lässt die im Schadenmanagement die Möglichkeit offen, die Kostenpflicht zu vereinbaren.

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