Der Rechtsanwalt füe verkehrsrecht ist kostenlos.*
Die bei außergerichtlicher Schadensregulierung entstehenden Gebühren muss der gegnerische Haftpflichtversicherer kostenlos erstatten.
Diese Befürchtungen können wir absolut entkräften.
Keine Honorar Gebühren für den Geschädigten.
*Bei Rechtsanwaltskosten handelt es sich um Schadensposition,die gemäß § 115 VVG in Verbindung mit § 7 StVG und im Einklang mit diversen Bundes Gerichtshof (BGH) Rechtsprechungen erforderlich und zweckmäßig sind.Im Rahmen der "Waffengleichheit" und der deutlich feststellbaren "Herumzickerei" ist es ein sehr guter Rat einen versierten Verkehrsrechtsanwalt kostenlos zu beauftragen!
Ohne Anwalt verschenken Sie Geld, ohne es mitzubekommen!