Nach Unfall immer einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.

Nicht der Schadenverursacher ist der "Böse", sondern die eintrittspflichtige Versicherung.

Es gibt 1000 gute Gründe einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Ein guter Grund beruht auf der traurigen Tatsache, dass durch das Schadenmanagement den Geschädigten ans Portmonee gegangen wird. Oft werden durch Versicherungen relevante Schadenspositionen einfach aus dem Gutachten gestrichen und Ihnen bedeutend weniger Geld überwiesen. Oft bemerken die Geschädigten ohne Rechtsanwalt für verkehrsrecht nicht einmal, dass Leistungen unterschlagen wurden. Die Kürzungen der Versicherungen seht auf sehr wackligen Beinen, da sie oft zu Unrecht vorgenommen werden. Jedoch ob diese zu Recht oder Unrecht vorgenommen wurden, kann nur der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Zusammenarbeit mit uns prüfen.

Der erfolgreiche Weg der Schadensregulierung führt über einen Anwalt für Verkehrsrecht ""von Anfang an!""

Oft bekommen wir Anrufe von verärgerten und unsicheren Unfallgeschädigten.

Häufige Fragen sind dann:

"Warum hat die Versicherung jetzt viel weniger überwiesen, als in dem Gutachten steht?"

oder

"Warum muss ich den Mietwagen selber bezahlen?"

Damit Sie nicht in die Gelegenheit kommen diese Fragen stellen zu müssen, sollten Sie von Anfang an,von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen der Ihre Interessen vertritt.
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