Gebrauchtbike kaufen?
Das Internet ist voll mit Motorrädern.
Viele davon sind nicht zu gebrauchen.
Wir finden den richtigen für Sie!
Motorrad Gutachten
..... Chopper, Cross oder Rennmotorrad..wir helfen nach einem Unfall oder bei Bewertungen kompetent.
Der Ärger nach einem Verkehrsunfall mit einem Motorrad ist groß. Ihr Motorrad ist beschädigt und die Schadensregulierung ist ein sehr komplexes, kompliziertes und teilweise ein langwieriger Prozess. Damit die Schadenfeststellung nach einem Motorradunfall problemlos verläuft, sollten Sie sich an einen unabhängigen Kfz Sachverständigen wenden.
Fachkompetent und gerichtsfest erstellen wir Wertgutachten, Unfallgutachten, Spuren-/ und Beweissicherung für Ihr Motorrad, Roller oder anderes Zweirad Fahrzeug.
Präzise Motorrad Rahmenvermessung ohne Demontage
Eine Vermessung ist meist ohne Demontage Ihres Motorrades möglich Ein modernes Laser Vermessungsgerät kommt bei uns zum Einsatz, welches sich durchaus bewehrt hat, da es sehr genau misst. Es können die Rahmen aller gängigen Roller, Quads und Motorräder vermessen werden. Neben dem Hauptrahmen können die Heckrahmen, Verkleidungshalter, Schwinge, Fußrastenaufnahmen und alles weitere vermessen werden. Die Ergebnisse der Rahmenvermessung werden im Gutachten verdeutlicht erläutert.Motorrad Unfallgutachten Fragen und Antworten
Nach und wärend der Erstellung von Unfallgutachten an Motorrädern kommt es naturgemäß immer wieder dazu, dass unsere kunden Fragen zum Gutachten oder zum Ablauf der Schadenregulierung haben. Diese sind wir bemüht so umfangreich wie es nur geht zu beantworten, sodass keine Fragen offen bleiben. Unsere Kunden sollen mit einem sehr guten gefühl aus dem Unfall heraus gehen.
- FRAGE: Ich habe zu hause nach der Fahrt das Motorrad nochmal angeschaut und festgestellt, das vorne das Teil für das Fahrlicht verzogen ist. Das ist in dem Gutachten gar nicht aufgetaucht und wie kann ich das jetzt noch geltend gemacht werden?
ANWORT: Im Grunde werden ja fast alle Verkleidungsteile der Maschine demontiert. Dadurch wird dann noch genau ersichtlich ob z.B. der Frontmaskenhalter deformiert ist, oder möglicherweise einer der Scheinwerferhalter abgebrochen sind. Wenn sich dort ein weiterer Schaden zeigt, kann mir die Werkstatt dies mitteilen, sodass ich die Kalkulation anpassen kann. Zu bedenken ist es, dass durch den Fall auf die Seite die Verkleidungsteile verzogen/verschoben wurden. Dies muss natürlich der Monteur nach dem Lackieren wieder so montieren, dass alles an seinem richtigen Platz ist. Dies wäre also eine sogenannte Verbundarbeit die im Gutachten bereits inbegriffen ist. Ich hatte bei der Besichtigung keinen gravierenden Verzug an der Front gesehen, daher habe ich von der Ansicht direkt von vorn kein Lichtbild vorliegen, gern können Sie mir eins per Whatsapp, Mail oder MMS zukommen lassen. - FRAGE: Sie hatten mir von einer Abmessung erzählt, das taucht im Gutachten nicht auf, macht das die Werkstatt und muss ich die Kosten dafür extra beantragen?
ANWORT: Bei den Vermessungsvarianten bei Motorrädern gibt es im Grunde 2 Varianten. Zum einen gib es die Rahmenvermessung wo eben genau dieser auf Verzug überprüft wird. Diese Vermessung wird vorgenommen wenn es sich um einen Sturz z.B. während der Fahrt handelt. Also diese Variante wird gewählt wenn die Aufprallenergie groß ist. In Ihrem Fall war es ein deutlich leichtere Erschütterung welche definitiv keine Auswirkungen auf den Hauptrahmen hat. Die 2. Variante kommt bei Ihnen zum tragen. Hier wird bei Anstößen gegen die Vordergabel und/oder gegen die Hinterradschwinge eine Aufhängungsvermessung vorgenommen. Dabei wird die Führung der Räder überprüft. Wenn dort sich etwas verzogen hat, hätte das eine deutliche Verschlechterung des Händlings zur Folge was lebensgefährlich sein kann. Wenn nun jedoch aus der 2. Vermessungsvariante hervor geht, dass die Radführungen nicht mehr stimmen kommt es automatisch dazu, dass auch die Variante 1 vorgenommen wird. Dann kommt es zu einer deutlichen Schadenausweitung, da in diesem Fall weiteren Verkleidungsteile demontiert werden müssen und ggf. Hinterradschwinge und Vordergabel sowie weitere Anbauteile zusätzlich ausgetauscht werden müssen. Dies zeigt sich jedoch erst während dem Werkstattaufenthalt. Die zusätzlichen Kosten würden dann in einem sogenannten Nachtrag durch mich als beauftragten Sachverständigen dargestellt und gegenüber der eintrittspflichtigen Versicherung geltend gemacht werden. - FRAGE: Was passiert eigentlich mit Teilen, die durch den Vorfall beschädigt wurden aber nicht so von außen sichtbar sind? In Position 4 wird darauf verwiesen dass man nur auf die äußeren Schäden Begutachten kann, was aber wenn sich dann herausstelle, das Teile beschädigt sind die sich nicht von außen begutachten ließen? ANTWORT: Auch hier muss mir dann die Werkstatt dies mitteilen, sodass ich Lichtbilder der weiteren Beschädigungen anfertigen kann und somit in den Nachtrag einfügen kann.
- FRAGE: Bei Punkt 19. Wertminderung wurden 150€ angegeben.
Das soll der verringert Wert sein den mein Motorrad beim Verkauf wenn ich das als Fahrzeug als "Unfallfahrzeug" im Gegensatz zu "Unfallfrei" verkaufe?
Wie kommt eine solcher Wert zustand, da es für mich als Käufer schon eine größeren preislichen Unterschied macht überhaupt ein "Unfallfahrzeug" zu kaufen.
ANTWORT: Die Wertminderungsfrage ist gerade bei Motorräder sehr schwer. Unlängst hat leider der BGH entscheiden, dass der Minderwert nicht den Wert widerspiegeln soll, was das Fahrzeug an wert verliert, weil es nun ein Unfallfahrzeug ist, sondern den Wert, der durch möglicherweise versteckte, unreparierte Bauteile verbleiben. Das ist auch aus meiner Sicht nicht richtig, und macht auch nicht wirklich Sinn für den normalen Menschenverstand. Aber der BGH will es derzeit so. Des weiteren kommt zum tragen, dass Motorräder die älter als ein Jahr sind überhaupt keine Wertminderung anrechenbar sein soll. Ich arbeite mit verschiedensten Berechnungsmodellen unter anderem mit einem was explizit für Motorräder gilt ( DEKRA-KRAD). Hier wurde angezeigt, dass auf Grund der Schadenschwere und des Zulassungsalters keine Wertminderung absetzbar ist. Dennoch habe ich 150€ angesetzt, da ich die BGH Entscheidung persönlich nicht vertrete. In anderen Gerichtsentscheidungen heißt es auch. "Die Frage der Wertminderung unterliegt keinen Schematischen Daten oder Formeln, sondern einzig dem Sachverstand des Schadengutachters." Es bleibt also abzuwarten, ob die Versicherung die 150€ überhaupt auszahlen wird. Oft ist dabei der Rechtsanwalt von Wichtigkeit, in wie weit der bemüht ist die Schadenpositionen durchzusetzen. - FRAGE: Mein letzter Gutachter hatte im Gutachten offen angegeben wie viel er der Versicherungsgegner in Rechnung stellt, das habe ich bei Ihnen leider nicht gefunden.
ANTWORT: Die Rechnung zum Sachverständigenhonorar enthalte ich bewusst zunächst vor, da ja bereits im Gutachten genügend Zahlen und Fakten stehen die, die Geschädigten schon genügend verwirren können. Gerne übersende ich die Rechnung noch. Gerne stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung. Auch nach der Reparatur können Sie gerne eine Reparaturbestätigung erhalten. Diese ist gut zu haben, wenn Sie das Motorrad wieder verkaufen möchten, da dies immer einen guten Eindruck macht und somit Vertrauen zwischen Verkäufer und Käufer aufbauen kann.