Zu Ihrer Sicherheit Gasanlagenprüfung
Die GAP (Gasanlagenprüfung) nach besonderen Anlässen wie ein Autounfall, Fahrzeugbrand oder nach einer reparatur an der Gasanlage sowie im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung durchzuführen!
(GSP) Gassystem- einbauprüfung
Die GSP (Gassystemeinbauprüfung) ist immer dann durchzuführen, wenn ein Gasnachrüstsystem in ein Kraftfahrzeug eingebaut wurde. Die GSP kann nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfingenieuren, technischen prüfstellen, amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen sowie anerkannten Werkstätten durchgeführt werden. Wir bieten jedoch diesen Service nicht an.
Probleme Mit der Gasanlage? Wir helfen Ihnen.
Oft kommt es zu Problemen mit den fahreigenschadften des Autos nach einem Umbau auf Flüssiggas oder Erdgas.
Die Umrüstung vom Autos auf Autogas (LPG) oder Erdgas (CNG) wird umso populärer, je höher die Benzinpreise steigen.
Leider ist nicht jeder Fahrzeughalter mit den Leistungen seines Autogas - Umgerüstbetriebes zufrieden. Wird der Einbau nicht nach den Vorschriften des Gasanlagenherstellers und den Regeln der ECE 67 oder ECE 115 durchgeführt, kann es zu nicht zufriedenstellenden Fahreigenschaften oder sogar massiven Motorschäden kommen. Kann der Umrüstbetrieb diese Mängel nicht nach mehreren Versuchen abstellen, wird der Kunde juristische oder gar gerichtlich Hilfe in Anspruch nehmen.
In Solchen Fällen können Sie mit uns rechnen!
Wir verfügen über ein fachkompetentes Team aus Kfz Sachverständigen die auch im Bereich der Autogasanlagen wie LPG und CNG überdurchschnittlich ausgebildet sind.