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Tilo Neumann
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12489 Berlin – Köpenick
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Kfz-Gutachter-service.de
Unfallgutachten24-Berlin.de
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und weitere....
(AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sachverständigenbüros
Gültig ab 01.08.2008
§ 1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den
Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen.
§ 2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen,
aber auch mündlich, telefonisch oder über andere
Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene
Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens
erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne
besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG
hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst
umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße
Schadenaufnahme zu ermöglichen.
Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen.
Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von
Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener
Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
§ 3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und
zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und
Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
§ 4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das
Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und
Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der
Gutachtenversand per Nachnahme.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
§ 5. Sachverständigenhonorar
5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der
Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten
Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung
maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert
einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die
Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggfs. als Anhang
dieser AGB beigefügt.
5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen.“
5.3 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 110,00 zuzüglich MwSt. berechnet.
5.4 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen
5.5. In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.
5.6 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten
grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der
Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
5.8 Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,00 pro Stück
berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit € 1,00 berechnet.
5.9 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem ZSEG abgerechnet.
5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und
Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand
abgerechnet (siehe auch 5.3).
§ 6. Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere,
gerichtliche zu Beweissicherungszwecken - entweder als Zeuge,
sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger- so
wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und
dem Honorar gemäß § 5, 5.3 dieser AGB.
§ 7. Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail
mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl.
Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der
Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
§ 8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten
in3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-
Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres
Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben
beim AN.
§ 9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG
§ 10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen
und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die
gesetzlichen Regelungen.
§ 11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz -Sachverständigenbüros Carcheck in Berlin.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
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